Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten im Privaten Autobusgewerbe
Finden Sie anbei eine Aufstellung der gesetzlichen Vorschriften bzw. der EU-Verordnung:
Bei allen neuen Bussen (ab Baujahr 2006, davor Tachoscheibe/Fahrtenschreiber) ist verpflichtend ein digitaler Tachograph im Bus einzubauen, der jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses aufzeichnet und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan (europaweit) kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.
Alpenland Reisen hält sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!
Verstößt ein Fahrer gegen die höchstzulässigen Lenkzeiten, so kann nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen das Unternehmen oder gegen die dort handelnden Personen ein beträchtliche Geldstrafe verhängt werden.
LENKZEIT = die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
täglich max. 9 Stunden
2x wöchentlich auf 10 h möglich
wöchentlich: max. 56 Stunden
90 Stunden in 2 Wochen
EINSATZZEIT = die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist
täglich: max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit
LENKPAUSEN = Nach einer maximalen Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT:
tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrerbetrieb:
Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 Stunden
Geteilte Ruhezeit: Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
Erster Teil mind. 3 Stunden
Zweiter Teil mind. 9 Stunden
Reduzierte Ruhezeit: 3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden
Keine Ausgleichspflicht mehr!
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden
Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrerbetrieb:
11 Stunden innerhalb 24 Stunden
3x pro Woche mind. 9 Stunden
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:
Regelmäßige Ruhezeit Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
Reduzierte Ruhezeit Mind. 24 Stunden
Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit
Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
Zwei regelmäßige wöchtentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
Eine regelmäßige wöchtentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7. Tag frei sein.
WÖCHENTLICHE HÖCHSTARBEITSZEIT:
Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden
Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden
NACHTARBEIT:
Im Zeitraum von 0 – 5 Uhr stehen dem Buslenker 100 % Nachtzuschläge zu!
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2007
Wir wünschen Ihnen eine schöne und sichere Reise!