Coronavirus Regelungen ab 16.5. - Lockerung / Aufhebung der Maßnahmen

Informationen zu den Coronavirus Regelungen ab 16.5. 

Coronavirus Regelungen ab 16.5. - Lockerung / Aufhebung der Maßnahmen

 

Liebe Alpenland Kunden! 

 
Die Corona Maßnahmen werden nun in beinahe allen europäischen Ländern weiter gelockert bis teilweise komplett aufgehoben.
Seit 16.5. ist nun auch KEIN 3G Nachweis bei Rückreise nach Österreich mehr erforderlich
 
Übersicht der wichtigsten Zielländer:

Österreich:

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi und bei täglichen Schülertransporten,
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (vor allem Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Trafiken)
  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
  • Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird empfohlen.

Bei der Durchführung von Busreisen entfällt daher die FFP2-Maskenpflicht – diese bleibt nur mehr als Empfehlung aufrecht!

Grüner Pass:

  • Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.

In den Bundesländern (derzeit vor allem Wien) kann es zu abweichenden Regelungen – die aktuell gültigen Regelungen finden Sie bei der Corona Ampel!

 

Slowenien:

  • Es gibt bei der Einreise nach Slowenien bezüglich Covid-19 KEINE Einreisebeschränkungen mehr. 
  • Bei der Einreise (=Rückreise) nach Österreich gilt die 3G Regelung. (Geimpft, Genesen oder Getestet)

Kroatien:

  • Es gibt bei der Einreise nach Kroatien bezüglich Covid-19 KEINE Einreisebeschränkungen mehr. 
  • Bei der Rückreise nach Österreich gilt die 3G Regelung. (Geimpft, Genesen oder Getestet)

Italien:

  • Für touristische/private Einreisen ist ein 3G Nachweis bei Abreisen bis 31.5.2022 WEITERHIN ERFORDERLICH.
  • Das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungsformular muss NICHT mehr ausgefüllt werden.
  • Ausnahme vond er 3G Relegung: Personen, die max. 60 km vom italienischen Zielort entfernt ihren Wohnsitz in Österreich haben und für max. 48 Stunden nach Italien einreisen sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Das gleiche gilt für die Rückkehr zum österreichischen Zielort. 

Tschechische Republik:

  • Es gibt bei der Einreise nach Teschechien bezüglich Covid-19 KEINE Einreisebeschränkungen mehr. 

Deutschland:

  • Für touristische/private Einreisen ist ein 3G Nachweis WEITERHIN (vorerst bis mindestens 31.5.) ERFORDERLICH.

 

ACHTUNG:  Es kann lokal zu anderen Regeln kommen. Die genauen Regelungen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen und finden Sie auch HIER oder auf den jeweiligen Länderseiten des österreichischen Außenministeriums HIER

 

Busreisen - Detailregelungen (inklusive Schüler- und Kindergartenfahrten):

1. Reisebus:

    • Jeder Sitzplatz im Bus darf genutzt werden (Vollbesetzung 100 %)
    • Maskenpflicht:
      • Für Passagiere entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Die Benutzung von FFP2-Masken bleibt nur als Empfehlung aufrecht.  
      • Für Lenker entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Die Benutzung von FFP2-Masken bleibt nur als Empfehlung aufrecht.

2. Schüler- oder Kindergartenbeförderungen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen /Ausflüge oder Exkursionen im Rahmen des Lehrplans:

Beförderung von Kindergartenkindern:

  • Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist erlaubt
  • Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Lenker sowie allenfalls mitfahrende Begleitpersonen entfällt.
  • Maskenpflicht:
      • Lenker: Nur bei unmittelbarem Kundenkontakt ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.  Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.
      • Für die mitfahrenden Kindergartenkinder gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske (FFP2 oder MNS), sofern sie das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Beförderung von Schülern oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

    • Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist erlaubt
    • Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Lenker entfällt.
    • Maskenpflicht:
      • Lenker: Nur bei unmittelbarem Kundenkontakt ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.  Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.
      • Für die mitfahrenden Schüler bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen gilt grundsätzlich:
        • 6 - 14 Jahre: Statt FFP2-Maske ist auch ein MNS möglich
        • ab 14 Jahren: FFP2-Masken notwendig
    • Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht: Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.

Flugreisen:

Für bereits gebuchte oder geplante Reisen gilt:

  • Reisen ins Ausland: Urlaub ist meist wieder ohne große Einschrämkungen möglich. 

    Die genauen Regelungen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen und finden Sie auch HIER oder auf den jeweiligen Länderseiten des österreichischen Außenministeriums HIER

     

 

Regelung bei Rückreise nach Österreich:

Seit 16. Mai ist für die Einreise nach Österreich kein 3G-Nachweis, keine Quarantäne und keine Registrierung mehr notwendig. Offiziell gelten zwar strengere Bestimmungen für die Einreise aus Virusvariantengebieten, derzeit fällt aber kein Land in diese Kategorie.  

Weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen von COVID-19 erhalten Sie auf der Website des Sozialministeriums.

 

UNSERE REISEEXPERTEN STEHEN IHNEN zu unseren Öffnungszeiten für weitere Fragen gerne zur Verfügung:

MONTAGS BIS FREITAGS VON 09:00 UHR  - 13.00 UHR  und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 

SOWIE UNTER DER TELEFONNUMMER (+43) 04852 65111 

Außerhalb dieser eingeschränkten Öffungszeiten erreichen Sie uns jederzeit schriftlich per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


 

Weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen von COVID-19 erhalten Sie auf der Website des Sozialministeriums.

Aktuelle Hinweise hinsichtlich Sicherheitsriskio und Reisewarnungen für alle Länder finden Sie auf der Website des Außenministeriums.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne und erlebnisreiche Reisesaison 2022

 

Ihr Alpenland Reisen Team

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