Busse Luftaustausch

Informationen zum wirksamen Luftaustausch in unseren modernen Bussen

Die Gesundheit der Fahrgäste hat für uns als Busunternehmen höchste Priorität.

Dies gilt gerade jetzt im Falle einer weltweiten Pandemie wie Covid-19. Nach aktuellen Erkenntnissen verringert ein starker Luftaustausch das Risiko der Verbreitung von Viren über die Luft deutlich. Somit kommt bei einer Fahrt mit dem Bus den Lüftungs- und Klimatisierungssystemen aktuell eine besondere Bedeutung zu.

Alle unsere Reisebusse verfügen über moderne Klimaanlagen und leistungsstarke Filter und tauschen die Raumluft innerhalb kürzester Zeit komplett aus.Bus Klimaanlage

Finden Sie HIER eine genauere Beschreibung und viele Informationen wie Klimaanlage in Bussen funkttionieren, wie der Luftaustausch schnell vonstatten geht.

 

 

Informationen und Hygienemaßnahmen rund um das Corona-Virus in unseren Reisebussen (Stand 12.8.2020):

Lt. Vorgaben bzw. Empfehlungen der österreichischen und EU Gesetzgebung

 

  • Unsere Reisebusse werden vor und nach jeder Reise desinfiziert.

 

  • Das Be- und Entladen des Gepäcks erfolgt ausschließlich durch die Buslenker

 

  • Jeder Fahrgast hat einen fix zugeteilten Sitzplatz für die gesamte Reise.

 

  • Den Fahrgästen stehen bei den Ein- und Ausstiegen sowie auf den Toiletten entsprechende Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

  • BEIM BETRETEN DES BUSSES sowie WÄHREND DER FAHRT ist ein MUND NASEN SCHUTZ zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann.  Dieser muss von den Buspassagieren selbst mitgebracht werden.

            Ausnahme: Personen denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. (ärztliches Attest    erforderlich)

  • Handläufe und weitere häufig berührte Oberflächen des Reisebusses werden laufend desinfiziert (während Pausen, Besichtigungen der Gruppe, …).

 

  • Zwischen den Passagieren sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, außer dieser befinden sich im selben Haushalt bzw. sind Mitglieder einer geschlossenen Personengruppe (die freiwillig in engem Kontakt zueinander stehen)

 

  • Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hygienevorschriften: husten und niesen Sie in die Armbeuge und waschen Sie regelmäßig Ihre Hände bzw. greifen Sie sich nicht ins Gesicht.

 

  • Bitte befolgen Sie auch die Hygienemaßnahmen Ihrer Unterkunft.  Schutzmasken sind in vielen Zielländern im öffentlichen Verkehr (Bussen, Zügen, Trams, Seilbahnen und Bergbahnen) verpflichtend. Grundsätzlich empfehlen wir in allen Situationen:Tragen Sie eine Maske, wenn Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können und wenn kein physischer Schutz (zb Trennwand) vorhanden ist.

 

  • Weitere Informationen zu den Hygienevorschriften finden Sie zb auf reopen.europa.eu/ oder bei den jeweiligen Gesundheitsministerien.

 


Öffnungszeiten:

 

Wir haben unser Reisebüro (nach der Corona bedingten behördlich verordneten Schließung) wieder für Sie 

MONTAGS BIS FREITAGS PERSÖNLICH VON 09:00 UHR  - 12.30 UHR GEÖFFNET!

Wir freuen uns wieder sehr Sie bei Ihren Urlaubswünschen beraten zu dürfen!

 

Da die weitere Entwicklung im Reisesektor derzeit von den verantwortlichen Regierungen noch abgeklärt und akkordiert wird, haben wir noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir, wenn möglich um eine telefonische Terminvereinbarung vorab.

SIE ERREICHEN UNS zu unseren (beschränkten) Geschäftszeiten UNTER DER TELEFONNUMMER (+43) 04852 65111 

Außerhalb dieser eingeschränkten Öffungszeiten erreichen Sie uns jederzeit schriftlich per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Wir vom Reisebüro Alpenland wissen aus erster Hand und aus seriösen, verlässlichen Quellen um weltweite Gefahren, Unsicherheiten und Reiseeinschränkungen und halten Sie laufend auf dem neuesten Stand zu bereits gebuchten Reisen, sowie auch selbstverständlich für Neubuchungen!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

 

Aktuelle Hinweise hinsichtlich Sicherheitsriskio und Reisewarnungen für alle Länder finden Sie auf der Website des Außenministeriums.

Weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen von COVID-19 erhalten Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

 


 

Neue Regelungen ab 29. Mai 2020 für die Personenbeförderung im Bus 

1. Fragen:

Wie viele Fahrgäste dürfen in einem Reisebus befördert werden?

  • Der Reisebus gilt eindeutig als „Massenbeförderungsmittel“.
  • Für Massenbeförderungsmittel gilt die 1 Meter Abstandsregel nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Fahrgäste zulässt (damit ist klargestellt, dass JEDER Sitzplatz belegt werden kann!)
  • Wenn es aufgrund der Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die 1m-Abstandsregel einzuhalten, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Wie viele Kinder/Schüler können in einem Schulbus im Gelegenheitsverkehr befördert werden?

  • Ein Bus, der in der Schülerbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, ist ein „Massenbeförderungsmittel“.
  • Aus diesem Grund gilt die 1 Meter Abstandsregel im Schulbus daher nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt.
  • Wenn es aufgrund der Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die 1m-Abstandsregel einzuhalten, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Welche Hygienemaßnahmen gelten nach wie vor bei Busfahrten?  

  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für Mitfahrende und Lenker IM BUS. (Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 15. Juni gelockert). Im Freien gibt es keine Maskenpflicht.
  • Ausnahmen von der MNS-Trageverpflichtung für Mitfahrende:
    • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
    • Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann
    • Das bedeutet:
      • Für die Beförderung von Kindergartenkindern (bis vollendetem 6. Lebensjahr) gilt daher KEINE Maskenpflicht
      • Bei der Beförderung behinderter Mitmenschen muss abgewogen werden, ob das Tragen von Masken zumutbar ist.
         

Der Mund-Nasen-Schutz muss von den Mitfahrenden eigenverantwortlich mitgebracht werden. Wenn kein Mund-Nasen-Schutz (Maske) zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind.

 

2. Wichtige Erleichterungen für die Planung von Busreisen/ Ausflugsfahrten:  

Reservierung für eine Busreisegruppe in einem Gasthaus:

  • Ja, ab 29.5.2020 ist das wieder erlaubt.
  • Wenn Reisegruppen im Rahmen einer Busfahrt essen gehen, ist der gemeinsame Einlass von mehreren zusammengehörenden Besuchergruppen wieder erlaubt (Achtung: Nach wie vor gilt (voraussichtlich noch bis zum 15.6.), dass an einem Gasthaustisch max. 4 Erwachsene + ihre Kinder sitzen dürfen).

Wie viele Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen?

  • Ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen (Indoor wie Outdoor) erlaubt.
  • Ab 1. Juli dürfen Veranstaltungen bis 250 Personen Indoor und bis zu 500 Personen Outdoor abgehalten werden.
  • Ab 1. August können Veranstaltungen bis 500 Personen Indoor und 750 Personen Outdoor stattfinden.
    • Mit Sondergenehmigung sind dann auch Veranstaltungen bis 1.000 (Indoor) bzw. 1.250 Personen (Outdoor) zulässig.
  • Hochzeiten und Begräbnisse sind wieder möglich, bleiben aber laut Verordnung bis 31. August mit bis zu 100 Personen begrenzt.

Sind Führungen und Reiseleitungen wieder erlaubt?

  • Führungen (Indoor wie Outdoor) können wieder stattfinden. Die ursprüngliche Beschränkung auf 10 Personen ist nicht mehr existent. Es gelten die Beschränkungen wie bei „Veranstaltungen“ (siehe oben). Unverändert aufrecht bleiben hierbei die allgemeinen Verhaltensregeln (1 m Abstand, Maske in geschlossenen Räumen).

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