Alpenland | Erlebnisreisen 2023

65 Reisebedingungen Als Rechtsgrundlage gelten die „Allgemeinen Reisebe- dingungen“ (ARB 1992) gemeinsam beraten im Kon- sumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Ent- sprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über Ausübungs- vorschriften für das Reisebürogewerbe. Diese Reise- bedingungen sind Grundlage für alle Tätigkeiten und Leistungen des Reisebüros. Der volle Wortlaut der „All- gemeinen Reisebedingungen“ kann in allen Reisebüros eingesehen bzw. beimVeranstalter angefordert werden. Alle Angaben, Preise und Leistungen im vorliegenden Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung (No- vember 2022). Änderungen der Leistungen und Preise, ebenso Berichtigungen von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifänderungen, insbesondere von Verkehrsträgern, sind ausdrücklich vorbehalten(imRahmendergesetzlichenVorschriften). Die Flugreisen werden überwiegend mit IATA-Flugge- sellschaften durchgeführt, die lediglich als Transportfüh- rer auftreten und hinsichtlich der Organisation der Reise nicht verantwortlich sind. Veranstalter A – Alpenland Reisen AlpenlandKGE. Manfreda&Co Dolomitencenter/Amlacherstraße 2, A-9900 Lienz Telefon +43(0)4852 / 65111 www.alpenland-reisen.at Gerichtsstand Lienz, Firmenbuch-Nr. 18312f UID-Nr. ATU 30655608, GISA- Zahl 22294579. Nähere Infos unter https://gisa.gv.at/abfrage Es gelten die Bestimmungen aus dem aktuellen Alpen- land Reisekatalog bzw. die allgemeinen Reisebedingun- gen (ARB 1992). Druckfehler vorbehalten. Insolvenz- versicherung mit Bankgarantie gemäß Pauschalreisege- setz (PRG), Abwickler: Europ. Reiseversicherung, Anmeldung: Wir empfehlen Ihnen eine möglichst früh- zeitige Anmeldung, da die Plätze im Reisebus nach dem Datum der Anmeldung vergeben werden Die Anmel- dung zu einer Reise kann schriftlich, telefonisch oder persönlich in unserem oder einem unserer Partnerbüros erfolgen. Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, sendenwir Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu, der ein Zahlschein beigeschlossen ist (je nach Zeitpunkt für Anzahlung, bzw. Rest, oder Gesamtzahlung). Gesicherter Urlaub! Alle bei uns eingezahlten Kun- dengelder sind entsprechend des Pauschalreisege- setzes (PRG) im Falle einer Insolvenz abgesichert. Zu diesem Zweck haben wir für Sie eine Bankgarantie bei der Lienzer Sparkasse abgeschlossen. Schadensregulie- rungsstelle (Abwickler) ist die Europäische Reiseversi- cherung, 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Telefon: +43- (0)1/317 25 00 - Sämtliche Ansprüche (bei sonstigem Anspruchsverlust) sind innerhalb 8 Wochen ab Eintritt der in § 1 Abs. 3 PRGgenannten Ereignisse anzumelden. Gemäß des Pauschalreisegesetzes (PRG) sind Kunden- gelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Alpenland KG,EmilManfreda&Co.unterfolgendenVoraussetzun- gen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 20% des Reisepreises. Darüber hinausgehende oder vorzei- tig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) können nähere Details zum Reiseleistungsausübungs- berechtigten abgefragt werden, GISA Zahl: 22294579, Mehr Informationen unter https://gisa.gv.at/abfrage Bitte beachten Sie, dass Sie zu allen Reisen ein gülti- ges Reisedokumentmitführen; indenmeistenLändern ist ein gültiger Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus Gültigkeit hat, erforderlich. Ausdrücklich verweisen wir Sie auf die Möglichkeit des Abschlusses eines umfangreichen Reiseversicherungspakets mit einer Reisestornover- sicherung im Reisebüro – siehe Seite 66. Es enthält eine Reisegepäckversicherung, Unfallversicherung, Behand- lungskostenversicherung, Stornoversicherung, die Heimtransportkosten und vieles mehr. Der Kunde muss sich, um seine Forderungen gegenüber der Versicherung geltendmachen zu können, eine schriftliche Bestätigung über den eingetretenen Versicherungsfall ausstellen lassen (polizeiliche Bestätigung, ärztliche Bestätigung, Hotelbestätigung etc.). Rücktritt bei Reisen ohne Stornoversicherung: Treten Ihrerseits Umstände ein, die Sie an der Teilnahme der ge- buchten Reise hindern, so muss die Stornierung schrift- lich oder persönlich erfolgen. Bis 6 Wochen vor Reise- antritt können Sie ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren (Ausgenommen Kreuzfahrten und Flugrei- sen). Bei einem späteren Rücktritt müssen wir, sofern von Ihnen keine Ersatzperson (rechtzeitig – gilt nur für Busreisen) für die Teilnahme an der Reise gefundenwird, folgenden Prozentsatz des Pauschalpreises berechnen: Busreisen: Ab 30. Tag vor Reiseantritt 10% Ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% Ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% Ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% Ab dem3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% AmReisetag, bzw. NOSHOW, sowie für EK 100% Kreuzfahrten: Ab Buchung bis 121 Tage vor Reiseantritt 20% 120-91 Tage vor Reiseantritt 25% 90-61 Tage vor Reiseantritt 40% 60-41 Tage vor Reiseantritt 50% 40-31 Tage vor Reiseantritt 60% 30 -11 Tage vor Reiseantritt 75% 10 Tage bis Abfahrt 100%Stornogebühren Flugreisen: Die in Abhängikeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Flug- gesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des aus- gewählten Flugtarifesmitgeteilt. Eventuell geleistete Zahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Storno-Bearbeitungsgebühren bzw. der Versicherungsprämie rückerstattet. Tagesfahrten: Stornierung bis 2 Tage vor Reiseantritt kostenlos, danach 100%vomReisepreis. (Gilt nur für Ta- gesfahrten, ohne inkludierte Eintrittskarten!) Reiserücktritt des Veranstalters: Wir sind berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindest- teilnehmerzahl für die Durchführung einer Reise nicht erreicht wurde. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Wir führen die angebotenen Reisen, allenfalls gegen einen geringen Aufschlag, nach Absprache mit den Kunden, auch bei geringerer Teilnehmeranzahl durch. Fristen für eine Stornierung durch den Reiseveran- stalter: Bei Reisen von mehr als 6 Tagen bis zum 14. Tag vor Reiseantritt. Bei Reisen von 2 bis 6 Tagen bis zum 7. Tag vor Reiseantritt. In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Außerdem kann das Reisebüro vom Reisevertrag zurücktreten, 1. wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis eintritt oder 2. wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden (in diesem Fall Behandlung wie bei Reiseantritt des Kunden ohne Stor- noschutz). Schadensabwicklung: Für die Schadensabwicklung eines Stornofalls fallen € 30,- Bearbeitungsgebühren an. Haftung: Wir haften für die ordnungsgemäße Durch- führung, der in unserem Programm ausgeschriebenen Reisen bis max. zur vollen Höhe des Reisepreises. Bei Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und an- deren Leistungsträgern sind wir nur Vermittler. Hierfür übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen, Verlusten oderBeschädigungen,gleichwelcherArt.DieHaftpflicht dieser Unternehmenwird davon jedoch nicht berührt. Pauschalreisegesetz: Bei der Ihnen angebotenen Kom- bination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)2015/2302. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: www.alpenland-reisen.at/downloads/category/76- pauschalreisegesetz.html Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel ca. 1 Woche vor Abreise. Diese enthalten auch die endgül- tigen Abfahrtsorte und Abfahrtszeiten. Wir haben uns bemüht, Ihnen bei allen Reisen eine sorgfältige Auswahl der Transportmittel, Unterbringung und angebotenen Nebenleistungen zu bieten. Sollte den- noch einmal die Leistung der Ausschreibung nicht entsprechen, ersuchen wir Sie, diesen Umstand so- fort dem Reiseleiter, Fahrer oder unserem örtlichen Vertreter (Agentur, Hotelrezeption) zu melden, da- mit diese umgehend Abhilfe schaffen können. Der Kunde muss sich – um seine Forderungen gegenüber dem Veranstalter geltend machen zu können – über die Nichterbringung einer Leistung eine schriftliche Bestä- tigung im Reiseziel aushändigen lassen, damit er beim Veranstalter die Reklamation vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen 2 Wochen nach Reiseende, dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlichmittels Beweisunterlagen zu stellen. Durchführung: Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt grundsätzlich gemäß der Ausschreibung in unserem Pro- gramm. Änderungen von Reiserouten, Programmablauf oder Unterkünften sind vorbehalten, wenn der Gesamt- charakter der angebotenen Reise nicht wesentlich ver- ändert wird. Die Entfernung von der Reisegesellschaft er- folgt auf eigene Gefahr. Unpünktliches Erscheinen zu den festgesetztenAbfahrtszeiten, in dessen Folge ein Teilneh- merzurückbleibt,schließtErsatzansprüche jederArtaus. Reisepreise: AllePreisesind inEuroangegebenundnach demStandderDrucklegungdesProspekteserstellt(No- vember 2022). Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person. Leistungen: In den Reisepreisen sind die in der Reise- ausschreibung angeführten Leistungen enthalten. Die Verpflegung der Reiseteilnehmer erfolgt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung entweder auf Basis Nächtigung/Frühstück (NF), Halbpension (ANF) oder Vollpension (VP) bzw. (MANF). Bei Halbpension sind Nächtigung, Frühstück und in der Regel das Abendessen inkludiert. Sind weitere Mahlzeiten im Reisepreis einge- schlossen, sowird dies extra angeführt. Eintrittsgelder sind in der Regel nicht im Pauschal- preis inkludiert, außer sie sind bei der jeweiligen Reise als eingeschlossen ausgewiesen, dies gilt auch für Flughafentaxen und Visagebühren. Sonderwünsche der Leistungserstellung werden wir, soweit wie möglich, berücksichtigen, wir können diese aber nicht garantieren. Trinkgelder sind in unseren Leistungen nicht inkludiert. Falls Sie mit der Leistung des Chauffeurs und/oder Rei- seleiters zufrieden waren, empfehlen wir ca. € 1,- bis € 2,- TrinkgeldproPersonundReisetag!(BeiKurzreisenumca. 50%mehr!) Information: Das Buchungsbüro verpflichtet sich, die Reiseteilnehmer über Einreiseformulare, Visa- und Zollvorschriften zu informieren. Die Verantwortung bei Zollvorschriften kann vom Reiseveranstalter nicht übernommen werden, da sich der Kunde selbst für seine getätigtenEinkäufeetc.zuverantwortenhat. Auskunftserteilung an Dritte: Auskünfte über die Na- men der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringen- den Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht.

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