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Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei sämtlichen Abflügen aus der Europäischen
Union - egal mit welchem Ziel – seitens der Europäischen Union neu geregelt.
Die Neuregelung gliedert sich in drei wesentliche Punkte:
I. Flüssigkeiten oder
vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels,
Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Suppen, Getränke, Sirup, Parfum,
Rasierschaum, Aerosole) dürfen Sie zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen
Einzelbehältnissen mitnehmen.
Zugelassen sind Behälter bis
maximal 100 ml, die in einem durchsichtigen
und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der
Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig
zu verschließen sein. Pro Fluggast ist nur ein
solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er von Ihnen zum separaten
Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Bitte beachten Sie, dass nur
wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche
Plastikbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss).
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diese Beutel frühzeitig zu
besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die Sie im
Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost, diätetische Kost), die Sie während des
Fluges an Bord benötigen, können Sie auch außerhalb des Beutels mitnehmen. Sie
müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck
vorlegen und den Bedarf plausibel begründen und erforderlichenfalls in der Lage
sein, die Authentizität der Flüssigkeit nachzuweisen.
Duty Free Waren, die Sie am Tag des Fluges in einem Geschäft nach
der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer
EU Fluggesellschaft gekauft haben, dürfen Sie mit durch die Sicherheitskontrolle
nehmen, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten
Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf
dem das tagesaktuelle Verkaufsdatum sowie der Verkaufsort festgehalten sind.
II. Die Handgepäckgröße beträgt
zur Zeit noch 55 x 40 x 23 und ist auch im Gewicht limitiert. Bei Condor darf das Handgepäck die Maße 55 x
40 x 20 cm nicht überschreiten.
Eine Änderung der Regelung auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm entspricht der bereits geltenden IATA
Empfehlung und wird mit 6.5.2007 rechtsverbindlich.
III. An den
Sicherheitskontrollen werden Sie aufgefordert, Mäntel und Jacken auszuziehen.
Laptops und größere elektrische Geräte nehmen Sie bitte aus den Taschen heraus.
Hinweis:
Für Flüge in die USA und nach U.K. gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften. Wir informieren Sie darüber natürlich direkt bei uns im Büro.
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