Jeder EU-Bürger, der sich in einem Drittstaat aufhält, in dem sein Herkunftsmitgliedstaat nicht vertreten ist, hat das Recht, in diesem Land den diplomatischen und konsularischen Schutz jedes anderen EU-Mitgliedstaats in Anspruch zu nehmen, und zwar unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige des eigenen EU-Staates. Allerdings kennen viel zu wenige EU-Bürger dieses Recht.
Aufgrund der Notfälle und Krisen, wie wir sie in jüngster Zeit in Japan, Libyen oder Ägypten erlebt haben, hat die EU-Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, um über dieses Recht aufzuklären.
Sie finden diese Mitteilung HIER (pdf. Datei der EU-Kommission)