Alles rund um den Reisepass

Reisepassbestimmungen

Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument?
Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit. Auch bei Reisen innerhalb der EU muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden. Reisedokumente innerhalb der EU sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
 
Benötigen Kinder einen eigenen Reisepass?
JA!
Auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Union gilt nunmehr – zum Schutz der Kinder – das Prinzip „Eine Person – Ein Pass“. Neue Kindermiteintragungen sind seit 15.6.2009 nicht mehr möglich. Seit 15.6.2009 werden für Kinder nur noch Reisepässe mit Sicherheitschip ausgestellt. Bestehende Kindermiteintragungen verlieren mit 15.6.2012 ihre Gültigkeit. Miteintragungen für Kinder
werden allerdings in manchen Ländern nicht akzeptiert. Wer beispielsweise in die USA einreisen will,braucht für jedes Kind einen eigenen Pass.
 
Was kostet ein Reisepass und wie lange ist dieser gültig?
Ein Sicherheitsreisepass für Erwachsene kostet 75,90 Euro und ist in der Regel 10 Jahre gültig.
  • Gewöhnlicher Reisepass: € 75,90
  • Expresspass: € 100
  • Ein-Tages-Expresspass: € 220
  • Weiterer Reisepass (normale Zustellung): € 75,90

Bereits ausgegebene Reisepässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit, sie müssen nicht umgetauscht werden. Hinweis: Alle bereits bestehenden Kindereintragungen werden am 15.6.2012 ungültig; der Reisepass selbst, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch seine Gültigkeit. Weitere Informationen erhält man auf der Webseite des Innenministeriums,
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service, unter dem Punkt „Reisepass“.

Gültigkeitsdauer des Kinderpasses:

  • Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  • Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  • Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass (mit Fingerabdrücken) für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

Kosten für den Kinderpass:

  • Der Reisepass für Minderjährige ist bei normaler Zustellung bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei (sonst € 30,-).
  • bei Expresszustellung: € 45,-
  • Ein-Tages-Expresspass: € 165,-
  • Nach dem 2. Geburtstag kostet der Reisepass € 30,-
  • bei Expresszustellung: € 45,-
  • Ein-Tages-Expresspass: € 165,-
  • Ab dem zwölften Geburtstag: € 75,90,- (normale Zustellung).
Wo bekomme ich einen Reisepass?
Der Sicherheitsreisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Der Sicherheitsreisepass wird mittels RSb-Brief an eine Adresse nach Wahl (z.B.: Wohnung, Arbeitsstätte) innerhalb von fünf Arbeitstagen zugestellt.
 
Welche Passbilder können verwendet werden?
Bei der Antragstellung muss nur ein Passfoto abgegeben werden. Dieses muss den Vorgaben der EU für Passbilder entsprechen (Ausnahme: Fotos von Kleinkindern müssen diesen Kriterien nicht vollständig entsprechen). Die Passbildkriterien sind unter http://www.passbildkriterien.at/ abrufbar.

Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt?
Es gibt 3 Möglichkeiten um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:
  1. Expresspass (normaler Reisepass): Dieser Expresspass wird bei der Produktion und der Zustellung bevorzugt behandelt.
  2. Ein-Tages-Expresspass (normaler Reisepass): Ein-Tages-Expresspass wird Ihnen am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt.
  3. Notpass: Für besonders dringende Fälle wird weiterhin der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip).

Bitte beachten Sie: Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (Bsp. USA, Türkei). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Übersicht über die Einreisebestimmungen Externer Link 

 
Wer gibt mir Auskunft über die Einreisebestimmungen in meinem Urlaubsland?
Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Eine Übersicht über die Einreisebestimmungen ist unter http://www.bmeia.gv.at/ zu finden.
 
Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich.
 
Seit wann gibt es den Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Auf Grund einer EU-Verordnung war Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck einzuführen. Österreich setzt diese europäische Vorgabe seit 30. März 2009 um.
 
Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke erfasst?
Die Fingerabdrücke werden im Zuge der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabdruck-Scannern erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern – in der Regel von den Zeigefingern – die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Erforderlichenfalls können die Fingerabdrücke anderer Finger (ausgenommen der kleinen Finger) herangezogen werden.
 
Welche Vorteile bringt der neue Sicherheitspass für die Bürgerinnen und den Bürger?
Es gibt kein Dokument, mit dem die Identität eines Menschen eindeutiger nachgewiesen werden kann. Dies wird durch die Fingerabdrücke ermöglicht, die eine enge Verbindung zwischen dem Passbesitzer und dem Sicherheitspass herstellen. Österreich verfügt somit über moderne und sichere Pässe, die alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und wie gewohnt für weltweite Reisen genutzt werden können.
 
Was macht den Pass mit Fingerabdruck so sicher?
Der neue Sicherheitspass wird auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik produziert. Durch die Verbindung von Sicherheitsdruck (Mikroschrift, UV-Farben, etc.) mit einem besonders abgesicherten Chip (Schutz der Daten durch digitale Signaturen, digitalen Kopier- und elektronischen Schreibschutz, etc.) wird die Fälschungssicherheit zusätzlich erhöht. Der Zugriff auf die Fingerabdruckdaten wird durch ein digitales Zertifikat geschützt, das nur durch die Republik Österreich ausgestellt werden kann. Ohne dieses Zertifikat ist kein Zugriff auf die Fingerabdruckdaten möglich. Damit erfüllt der Sicherheitspass alle österreichischen und internationalen Vorgaben zur Datensicherheit.
 
Was wird auf dem Chip gespeichert?
Auf dem Chip werden (bis auf die Unterschrift und die Größe des Passbesitzers) jene Daten gespeichert, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind. Seit der Einführung des Sicherheitspasses mit Fingerabdruck werden ab dem 12. Lebensjahr auch die Fingerabdruckbilder von zwei Fingern der Passbesitzerin bzw. des Passbesitzers auf dem Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden jedoch nicht in den Pass gedruckt.
 
Was geschieht zukünftig mit dem Personalausweis?

Der Personalausweis bleibt weiterhin als Reisedokument für die Einreise in – nach derzeitigem Wissensstand - 36 Staaten gültig. Neben den Staaten der EU sind dies auch Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino und die Schweiz.

Nähere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie bei help.gv.at. Externer Link

Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
Umfassende Informationen zu den Einreisebestimmungen in die Vereinigten Staaten von Amerika erhalten Sie HIER  Externer Link

Reisepass mit markierter Passnummer

Ausfüllhilfe ESTA Formular:
Österreichische Reisepässe bestehen immer aus einem (1) Buchstaben und sieben (7) Ziffern (z.B. P1234567).

Hinweis: 

  1. Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
  2. Auch Reisepässe, die vor dem 16.6.2006 ausgestellt wurden (siehe Bild), enthalten ebenso 1 Buchstaben + 7 Ziffern. Die von der Passnummer auf der Seite 2 rechts oben abgesetzte Ziffer ist nicht Teil der Passnummer.z.B. bei „P 1234567 8“ ist die Ziffer 8 kein Teil der Passnummer.

Akademische Titel sind nicht einzugeben, auch wenn diese im österreichischen Reisepass als Teil des Nachnamens geführt werden.

 
 

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