Vorschriften zum Handgepäck

Handgepäcksverordnung für Flüge

Handgepäckbestimmungen bei sämtlichen Abflügen aus der Europäischen Union:

I. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Suppen, Getränke, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole) dürfen Sie zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitnehmen.

Zugelassen sind Behälter bis maximal 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Fluggast ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er von Ihnen zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Bitte beachten Sie, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss).

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diese Beutel frühzeitig zu besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die Sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

Ausnahmen

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost, diätetische Kost), die Sie während des Fluges an Bord benötigen, können Sie auch außerhalb des Beutels mitnehmen. Sie müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen und erforderlichenfalls in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit nachzuweisen.

Duty Free Waren, die Sie am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft haben, dürfen Sie mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem das tagesaktuelle Verkaufsdatum sowie der Verkaufsort festgehalten sind.

II. Die Handgepäckgröße beträgt zur Zeit noch 55 x 40 x 23 und ist auch im Gewicht limitiert.  Bei Condor darf das Handgepäck die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten.

Eine Änderung der Regelung auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm entspricht der bereits geltenden IATA Empfehlung und wird mit 6.5.2007 rechtsverbindlich.

III. An den Sicherheitskontrollen werden Sie aufgefordert, Mäntel und Jacken auszuziehen. Laptops und größere elektrische Geräte nehmen Sie bitte aus den Taschen heraus.

Hinweis:

Für Flüge in die USA und nach U.K. gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften. Wir informieren Sie darüber natürlich direkt bei uns im Büro.

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